Trennung / Scheidung - Amberg
Beratung bei Trennung / Scheidung
Sie haben einen Konflikt, einen Streit mit dem anderen Elternteil: zum Beispiel bei Sorge- und Umgangsregelungen nach einer Trennung oder Scheidung, bei Erziehungsfragen oder bei einer Angst um das Kindeswohl.
Sie können sich nicht einigen, wollen eventuell ein gerichtliches Verfahren vermeiden. Bei Gerichtsverfahren ist durch die Übertragung der Entscheidungsgewalt auf den Richter Ihr Einfluss auf das Ergebnis meist eher gering.
Wir bieten drei Lösungen.
Sie können sich nicht einigen, wollen eventuell ein gerichtliches Verfahren vermeiden. Bei Gerichtsverfahren ist durch die Übertragung der Entscheidungsgewalt auf den Richter Ihr Einfluss auf das Ergebnis meist eher gering.
Wir bieten drei Lösungen.
Mediation
Mediation löst Konflikte anders! Mediation bedeutet Vermittlung durch eine neutrale Fachkraft, die die Parteien dabei unterstützt, Lösungen zu entwickeln. Ein Mediationsverfahren erscheint dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Konflikt eigenverantwortlich regeln wollen. Das Ziel der Mediation ist es, sogenannte Win-Win Lösungen anzustreben, also Vereinbarungen zu finden, die die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigen.
Der oder die MediatorIn ist allparteilich, das heißt, er/sie steht auf der Seite jedes Beteiligten und hilft beiden Parteien, ihre Interessen und Bedürfnisse geltend zu machen.
Der oder die MediatorIn ist allparteilich, das heißt, er/sie steht auf der Seite jedes Beteiligten und hilft beiden Parteien, ihre Interessen und Bedürfnisse geltend zu machen.
Umgangsanbahnung
Wir bieten Umgangsanbahnung an, wenn das Kind einen Elternteil schon lange nicht mehr gesehen oder noch gar nicht kennengelernt hat. Eine psychologische oder pädagogische Fachkraft berät und begleitet die beteiligten Personen. Erste Treffen zwischen Kind und Elternteil finden in Anwesenheit der Fachkraft statt. Ziel ist, dass die Treffen in der Zukunft unbegleitet stattfinden können.
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang wird meist vom Jugendamt empfohlen oder vom Gericht angeordnet. Dies gilt auch für den Fall Pflegeeltern/leibliche Eltern. Bei diesen Treffen ist eine Fachkraft der Beratungsstelle mit anwesend. Häufigkeit und Dauer der Termine und des gesamten Umgangs werden normalerweise mit allen Beteiligten abgesprochen und vereinbart. Ziel ist auch hier, in absehbarer Zeit unbegleitete Treffen stattfinden lassen zu können.