FFP2 Maskenpflicht ab 18.01.2021

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FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.2021

 

Liebe Eltern, Jugendliche und junge Erwachsene,

 

ab dem 18.01.2021 gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr. Diese gilt für Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren.

 

Auch wir an der Beratungsstelle haben uns dazu entschieden, während einer Präsenzberatung vor Ort eine FFP2-Maske zu tragen. Damit wollen wir Ihnen/Euch und auch uns den größtmöglichen Schutz vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.

 

Wir bitten darum, dass auch Sie Ihre/Eure FFP2-Maske bei uns an der Beratungsstelle nutzen.

 

Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und das Verständnis.

 

Ihr Team der Beratungsstelle